RP+HE // 07.04.2022 // Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Inhalt:

Der Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen ist seit mehr in 100 Jahren in Deutschland geregelt. Derzeit sind die Anforderungen in der Betriebssicherheitsverordnung enthalten, deren Ermächtigungsgrundlage der 9. Abschnitt des Produktsicherheitsgesetzes war. Im Zuge von Rechtsänderungen wurde es erforderlich, diesen 9. Abschnitt aus dem Produktsicherheitsgesetz herauszulösen. Im letzten Jahr wurde daher das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen, das am 16.7.2021 in Kraft getreten ist. In dem Vortrag werden die Entwicklung bis hin zum Erlass der neuen ÜAnlG, die wesentlichen Inhalte und die Übergangsbestimmungen erläutert. Abschließend erfolgt noch ein Ausblick auf die noch ausstehende Änderung der BetrSichV.
Im Anschluss an den Vortrag besteht ausreichend Gelegenheit Fragen an den Referenten zu stellen.

Termin: Donnerstag, 07.04.2022 von 14.00 bis ca. 16:00 Uhr

Ort: Online-Veranstaltung über Zoom