05. – 07.11.2024 // VDGAB auf der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL 2024

Die Fachmesse ARBEITSSCHUTZ AKTUELL findet wie gewohnt in Stuttgart im Zeitraum Dienstag, 5. November bis Donnerstag, 7. November 2024 statt. Wie üblich bei der ARBEITSSCHUTZ AKTUELL werden wir den VDGAB gemeinsam mit dem VDSI und dem VDRI am Gemeinschaftsstand der Fachvereinigung Arbeitssicherheit präsentieren.

Die Mitgliederversammlung des VDGAB findet am Mittwoch, dem 06.11.2024 ab 18:30 Uhr im Restaurant Möhringer Hexle, Vaihinger Straße 7, 70567 Stuttgart statt. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet ein gemeinsamer Abend auch im Restaurant Möhringer Hexle statt.

Gemeinsame Bildungsreise der Sektionen RP/SL + HE + BW + TH im Mai 2024 ins Dreiländereck Sachsen, Polen und Tschechien

Eine gute Mischung aus jungen und erfahrenen Kollegen im aktiven Berufsleben sowie einige Ehemalige und Begleitpersonen nahmen an der 5-tägigen Bildungsreise teil. Die VDGAB-Sektion Rheinland-Pfalz/Saarland hat auch schon in der Vergangenheit mehrtägige Fachexkursionen federführend organisiert und durchgeführt und dabei Mitgliedern aus anderen Sektionen die Teilnahme ermöglicht. Neu war dieses Mal, dass wir das Programm als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne von § 7 des Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) geplant, beantragt und durchgeführt haben. Mit tatkräftiger  Unterstützung der sächsischen Kolleginnen und Kollegen, sowie der polnischen Wirtschaftsförderung in Zgorzelec, konnten wir das Programm (s. Reisebericht im passwortgeschützten Mitgliederbereich) im Dreiländereck Sachsen, Polen und Tschechien erfolgreich ausrichten.

DCONex Fachkongress // 28.-29.01.2025 // Münster // Kompetenzpartner VDGAB

Auch 2025 wird der VDGAB wieder als Kompetenzpartner auf der DCONex im MCC Münster, Halle Münsterland am 28. und 29. Januar 2025, präsent sein.
Profitieren Sie bis zum 31. Oktober 2023 vom Frühbucherrabatt!

05. – 07.11.2024 Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell in Stuttgart

Seien Sie dabei und informieren Sie sich auf der Arbeitsschutz Aktuell 2024 zu Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Die Trägerverbände der FASI – VDRI, VDGAB und VDSI – freuen sich, Sie in der FASI-Lounge (Messe Stuttgart, Halle 1, Stand H 1.033) begrüßen zu können.

Parallel zur Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell läuft wieder der gleichnamige Kongress. Dieses Jahr findet der federführend durch die FASI organisierte Kongress erstmals in der Messehalle 1 statt und ist über die FASI-Lounge erreichbar.

Der Kongress bringt interessierte Fachexpertinnen und Fachexperten aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zusammen und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in informativen Fachvorträgen aktuelle Erkenntnisse aus Wirtschaft, Wissenschaft sowie Rechtsetzung und blicken auf die neuesten Trends im Arbeitsschutz.

Bericht Vorstand // Protokolle/Niederschrift // Online

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Protokolle der erweiterten Vorstandssitzungen vom 31. Januar 2024 und 27. Februar 2024 per WebEx können im passwortgeschützten Mitgliederbereich (Abschnitt 3. Protokolle und Niederschriften) eingesehen werden.

Fachexkursion ins Dreiländereck Sachsen, Polen und Tschechien

Die VDGAB-Sektion RP/SL hat vom 22. – 26. Mai 2024 eine mehrtägige berufliche Weiterbildung mit einem gesellschaftspolitischen Anteil organisiert.
Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Bereiche Arbeits- und Umweltschutz sowie einige Punkte zu gesellschaftspolitischen Themen.
Diese Fachexkursion wurde am 04.03.2024 vom MASTD Rheinland-Pfalz als Weiterbildungsveranstaltung gemäß Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) anerkannt.

Nach dem Bildungsurlaubsgesetz haben u. a. Arbeitnehmende und Landesbeamte mit Tätigkeitsschwerpunkt in Rheinland Pfalz bei dieser Fachexkursion Anspruch auf 3 Bildungsfreistellungstage, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern bitten wir beim für das BFG zuständigen Landesministerien nachzufragen, was zur Anerkennung Ihrer Teilnehmer erforderlich ist.

Anmeldungen sind noch bis zum 26. März 2024 möglich, solange noch nicht die max. Teilnehmerzahl erreicht ist.

Anmeldeunterlagen können vom Orgateam-RP@VDGAB.de angefordert werden.

Nachruf zum Tod von Herrn Prof. Dr. Rainer von Kiparski

Unerwartet und betroffen erhielten wir die traurige Nachricht vom Tode des langjährigen Präsidenten und Vizepräsidenten der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI), Herrn Prof. Dr. Rainer von Kiparski. Er verstarb nur wenige Monate nach Vollendung seines 70. Lebensjahres am 03. Januar 2024. mehr . . .

VDGAB – Mitgliederversammlung und Vorstandswahl 2023

Die diesjährige Mitgliederversammlung mit Wahlen fand am 25. Oktober 2023 im Rahmen der A+A in Düsseldorf statt. Es wurden Herr Ernst-Friedrich Pernack (Sektion Brandenburg) zum Vorsitzenden, Herr Steffen Röddecke (Sektion Rheinland) zum stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Cordula-Bastiane Lindner (Sektion Sachsen-Anhalt) zur Schatzmeisterin, Frau Susanne Friederichs (Sektion Hamburg/Schleswig-Holstein) zur Beisitzerin, Herr Dr. Bernhard Räbel (Sektion Sachsen-Anhalt) zum Beisitzer, Frau Gertrud Vogel (Sektion Niedersachsen/Bremen) zur Beisitzerin für die Zeit vom 01.01.2024 – 31.12.2026 gewählt.
Mehr Informationen können mit dem nachfolgenden Link eingesehen werden.

Das ausführliche Protokoll dieser Mitgliederversammlung mit den erforderlichen detaillierten Anlagen sind im passwortgeschützen Mitgliederbereich eingestellt.

VDGAB-Nachrichten/Newsletter

Die bereits mit der Post versandte Ausgabe der VDGAB-Nachrichten/Newsletter (Juli 2023) steht nun auch in elektronischer Form auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Ausgabe unter „Newsletter“ herunter laden

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2023

Arbeitsschutz kann Krise – jetzt nicht nachlassen 

Der Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter verweist anlässlich des heutigen Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auf die wachsende  Bedeutung einer sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsumwelt. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Dekarbonisierung, der fortschreitenden Digitalisierung, der notwendigen Anpassung an den Klimawandel, der zunehmenden Diversität, den alternden Belegschaften sowie den Forderungen nach hoher Flexibilität und Mobilität entstehen mit den neuen Formen der Arbeit und neuen Technologien auch Gefährdungen für die Beschäftigten.  

Die Zeit der Pandemie in den letzten drei Jahren hat eines deutlich gezeigt: Der Arbeitsschutz ist von enormer Bedeutung, um einerseits die Sicherheit und Gesundheit der Menschen im Arbeitsprozess auch in einer solch schweren Krise zu schützen und andererseits ein effektives Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten. Und auch dies: Die Schwachpunkte unzureichenden Arbeitsschutzes oder mangelnder Produktsicherheit treten in einer solchen Krise wie unter einem Brennglas deutlich hervor. Erinnert sei u. a. an den Mangel an zertifizierten Masken am Anfang der Pandemie oder an die zum Teil schlechten Arbeits- und Unterkunftsbedingungen, z. B. in der Fleischindustrie oder in der Saisonarbeit, die eine Ausbreitung von Infektionen begünstigten.

Die Institutionen des Arbeitsschutzes wie der Produktsicherheit haben insgesamt schnell und wirkungsvoll auf diese Herausforderung reagiert. Sie haben unter Beachtung der bewährten Grundsätze des Arbeitsschutzes, wie dem TOP-Prinzip,  Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz definiert, diese in Regeln umgesetzt, deren Umsetzung in den Betrieben kontrolliert, aber auch Arbeitgeber und Beschäftigte informiert und beraten. Dieses abgestimmte Handeln hat dazu geführt, dass Betriebe in Deutschland nicht zu Treibern der Pandemie wurden und der Arbeitsschutz seinen Stellenwert erhöhen konnte.

Nun, da die Pandemie überwunden scheint, darf das Ringen um eine sichere und gesunde Arbeit keineswegs nachlassen. Ausgehend von den Erfahrungen in den letzten drei Jahren bedarf es zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen nicht nur klarer Vorschriften und Regeln, die in den Betrieben verstanden und umgesetzt werden, sondern auch ausreichend Personal für die Überwachung und Beratung bei den staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Dies ist von der Politik im Grunde erkannt worden – mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurden wichtige Maßgaben für eine verbesserte Qualität und Quantität der Überwachungstätigkeit gesetzlich fixiert. Zur Umsetzung bedarf es aber zwingend einer Erhöhung und Verjüngung des Aufsichtspersonals in den Ländern. Der VDGAB wird diese Entwicklung verfolgen, soweit es geht befördern und ggf. auch Forderungen stellen.        

Ernst-Friedrich Pernack
Vorsitzender des VDGAB