Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2023

Arbeitsschutz kann Krise – jetzt nicht nachlassen 

Der Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter verweist anlässlich des heutigen Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auf die wachsende  Bedeutung einer sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsumwelt. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Dekarbonisierung, der fortschreitenden Digitalisierung, der notwendigen Anpassung an den Klimawandel, der zunehmenden Diversität, den alternden Belegschaften sowie den Forderungen nach hoher Flexibilität und Mobilität entstehen mit den neuen Formen der Arbeit und neuen Technologien auch Gefährdungen für die Beschäftigten.  

Die Zeit der Pandemie in den letzten drei Jahren hat eines deutlich gezeigt: Der Arbeitsschutz ist von enormer Bedeutung, um einerseits die Sicherheit und Gesundheit der Menschen im Arbeitsprozess auch in einer solch schweren Krise zu schützen und andererseits ein effektives Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten. Und auch dies: Die Schwachpunkte unzureichenden Arbeitsschutzes oder mangelnder Produktsicherheit treten in einer solchen Krise wie unter einem Brennglas deutlich hervor. Erinnert sei u. a. an den Mangel an zertifizierten Masken am Anfang der Pandemie oder an die zum Teil schlechten Arbeits- und Unterkunftsbedingungen, z. B. in der Fleischindustrie oder in der Saisonarbeit, die eine Ausbreitung von Infektionen begünstigten.

Die Institutionen des Arbeitsschutzes wie der Produktsicherheit haben insgesamt schnell und wirkungsvoll auf diese Herausforderung reagiert. Sie haben unter Beachtung der bewährten Grundsätze des Arbeitsschutzes, wie dem TOP-Prinzip,  Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz definiert, diese in Regeln umgesetzt, deren Umsetzung in den Betrieben kontrolliert, aber auch Arbeitgeber und Beschäftigte informiert und beraten. Dieses abgestimmte Handeln hat dazu geführt, dass Betriebe in Deutschland nicht zu Treibern der Pandemie wurden und der Arbeitsschutz seinen Stellenwert erhöhen konnte.

Nun, da die Pandemie überwunden scheint, darf das Ringen um eine sichere und gesunde Arbeit keineswegs nachlassen. Ausgehend von den Erfahrungen in den letzten drei Jahren bedarf es zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen nicht nur klarer Vorschriften und Regeln, die in den Betrieben verstanden und umgesetzt werden, sondern auch ausreichend Personal für die Überwachung und Beratung bei den staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Dies ist von der Politik im Grunde erkannt worden – mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurden wichtige Maßgaben für eine verbesserte Qualität und Quantität der Überwachungstätigkeit gesetzlich fixiert. Zur Umsetzung bedarf es aber zwingend einer Erhöhung und Verjüngung des Aufsichtspersonals in den Ländern. Der VDGAB wird diese Entwicklung verfolgen, soweit es geht befördern und ggf. auch Forderungen stellen.        

Ernst-Friedrich Pernack
Vorsitzender des VDGAB