Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit
Psychische Erkrankungen gehören seit Jahren zu den Hauptursachen für Krankschreibungen. Gleichzeitig stehen sie noch nicht auf der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten. Doch es bewegt sich etwas: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kann eine PTBS anerkannt werden.
Termin: Dienstag, den 20.10.2026, von 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Ort: Online-Fortbildungsveranstaltung
Anmeldung:
Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist kostenlos.
Wir bitten um formlose Anmeldung an
Beratungsstelle.BKV@senasgiva.berlin.de
(gerne mit Namen und Funktion).
Hinweis: Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.
Dadurch wird auch gewährleistet, dass Sie einige Tage nach der Veranstaltung die Teilnahmebescheinigung direkt vom VDSI erhalten.
