HE-RP // 15.09.2023 // Cybersicherheit in der Betriebssicherheitsverordnung

Inhalte: Cybersicherheit in der Betriebssicherheitsverordnung – was wird rechtlich verlangt? TRBS 1115 Teil 1 – Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen – Konsequenzen für Betriebe und Aufsicht – Was sind die grundsätzlichen Anforderungen aus der TRBS 115 Teil 1?
– Was ist bei Kontrolle zu dokumentieren?
– Abgrenzungsfragen – wann ist Cybersicherheit relevant?
– Beantwortung von Fragen der Teilnehmen

Termin: Freitag, 15.09.2023, von 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Ort: Online-Fortbildungsveranstaltung über Webex.

Anmeldung bis zum 08.09.2023 an Henning.Krueger@bgn.d

BB // 13.09.2023 // Arbeitsschutzfachtagung

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Inhalt: Im Rahmen der Veranstaltung werden den Teilnehmenden Neuerungen im Arbeitsschutzrecht mit dem Fokus auf Möglichkeiten der praktischen Umsetzung im Betrieb nahegebracht.
Unsere Arbeitsschutzfachtagung richtet sich an alle Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure in den Betrieben, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder deren verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Beschäftigtenvertretungen sowie an Aufsichtspersonen der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung und an Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte der Länder.

Termin: Mittwoch, 13.09.2023 von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr

Anmeldung: Arbeitsschutzfachtagung_Anmeldung (Kostenlose Teilnahme – Online-Anmeldung bis 30.08.2023 erforderlich)

Ort: Nikolaisaal, Wilhelm-Staab-Str. 10/11 in 14467 in Potsdam

BW // 07.12.2023 // Deutsch-Französisches Forum

Krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz : Was ist zu tun ?

Inhalt: Krebserzeugende Gefahrstoffe (KeGs) kommen an vielen Arbeitsplätzen vor und können auch noch nach Jahrzehnten zu berufsbedingten Krebserkrankungen mit tödlichem Ausgang führen.
Häufig ist Arbeitgebern und Beschäftigten jedoch nicht bewusst, dass sie Tätigkeiten mit KeGs durchführen bzw. dass bei bestimmten Tätigkeiten KeGs entstehen oder
freigesetzt werden können.
Zur Information über das Vorkommen von KeGs und zu „Best Practice“ Beispielen stehen den Arbeitgebern mittlerweile vielfältige, auch digitale, Hilfen zur Verfügung,
die für die Gefährdungsbeurteilung genutzt werden können. Diese unterstützen den Arbeitgeber bei seiner Verpflichtung, die Gefährdung der Beschäftigten durch KeGs durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Um die richtigen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können bedarf es verschiedener Kenntnisse:
■ Auswirkungen des jeweiligen KeGs auf die Gesundheit
■ Wirkpfad des KeGs (z.B. über die Haut oder durch Einatmen)
■ Höhe der Exposition
Wenn Beschäftigte einer mehr als geringen Gefährdung durch KeGs ausgesetzt sind, muss ein personenbezogenes Expositionsverzeichnis geführt und für 40 Jahre aufbewahrt werden. Diese Daten können für nachgehende arbeitsmedizinische Untersuchungen genutzt werden und können so zu einem frühzeitigen Entdecken berufsbedingter Erkrankungen beitragen.
Dass diese Dokumentation wichtig ist, zeigt die hohe Zahl von insgesamt 5323 Fällen berufsbedingter Krebserkrankungen, die im Jahr 2021 in Deutschland insgesamt anerkannt wurden.
Ziel des Forums ist es, Unternehmen und Arbeitsschutz Akteure über das Vorkommen und den sicheren Umgang mit KeGs zu informieren, um damit einen Beitrag zur Vermeidung weiterer berufsbedingter Krebserkrankungen zu leisten.

Termin: Donnerstag, 07.12.2023 von _____ bis ca. _____ Uhr

Anmeldung: Arbeitsschutz_07.12.23 (Kostenlose Teilnahme – Online-Anmeldung erforderlich)

Ort: 1 place Adrien Zeller – Straßburg – Elsass

VDGAB-Nachrichten/Newsletter

Die bereits mit der Post versandte Ausgabe der VDGAB-Nachrichten/Newsletter (Juli 2023) steht nun auch in elektronischer Form auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Ausgabe unter „Newsletter“ herunter laden

RP/HE // 15.06.2023 // 9.00 // Webinar

10 Jahre Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung im Arbeitsschutzgesetz

Inhalte:

  • Bilanz aus Sicht des BMAS und GDA-Arbeitsprogramm Psyche
  • Bewertung der Wirksamkeit aus Sicht eines Unfallversicherungsträgers
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit dem psyBel Programm der BG RCI
  • Erfahrungen aus der Praxis
  • Die Rolle der Evaluation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Bilanz aus Sicht der Arbeitgeber – Bilanz aus Sicht der Arbeitnehmer – Psychische Gefährdungsbeurteilung > ein Erfolgsmodell
  • Bilanz aus Sicht des VDSI

Termin: Donnerstag, 15.06.2023, von 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Ort: Online-Fortbildungsveranstaltung über Webex

Die Anmeldung muss bis zum 13.06.2023 an Elke.Ernst@bgn.de erfolgen.
Im Nachgang zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss am 14.06.23 einen Link zur Online-Teilnahme via WebEx.

NW // 12.05.2023 // 13.30 // Webinar

Die neue Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltungen (LMM-KH) und die Ergebnisse der Methodentestung

Termin: Freitag, den 12. Mai 2023, von 13:30 bis ca. 15:00 Uhr

Ort: Online-Fortbildungsveranstaltung als Zoom-Video-Webinar (dann jeweils freigeschalteter Zoom-Zugang ohne vorherige Anmeldung) 

Klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link, um am Kolloquium per Zoom-Webinar teilzunehmen (freier Zugang jeweils ab 13:15 Uhr):
https://us06web.zoom.us/j/83727454525?pwd=czJaYzFNcFU3R21XY2U2K0REL250dz09https://us06web.zoom.us/j/83727454525?pwd=czJaYzFNcFU3R21XY2U2K0REL250dz09

Kenncode: 282941

Oder Schnelleinwahl mobil: Deutschland: +496971049922,,83727454525#,,,,*282941#  oder +496938079883,,83727454525#,,,,*282941#

Oder Telefon wählen: Deutschland: +49 69 7104 9922  or +49 69 3807 9883  or +49 69 3807 9884  or +49 69 5050 0951  or +49 69 5050 0952  or +49 695 050 2596

Webinar-ID: 837 2745 4525

Kenncode: 282941

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2023

Arbeitsschutz kann Krise – jetzt nicht nachlassen 

Der Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter verweist anlässlich des heutigen Welttags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auf die wachsende  Bedeutung einer sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsumwelt. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Dekarbonisierung, der fortschreitenden Digitalisierung, der notwendigen Anpassung an den Klimawandel, der zunehmenden Diversität, den alternden Belegschaften sowie den Forderungen nach hoher Flexibilität und Mobilität entstehen mit den neuen Formen der Arbeit und neuen Technologien auch Gefährdungen für die Beschäftigten.  

Die Zeit der Pandemie in den letzten drei Jahren hat eines deutlich gezeigt: Der Arbeitsschutz ist von enormer Bedeutung, um einerseits die Sicherheit und Gesundheit der Menschen im Arbeitsprozess auch in einer solch schweren Krise zu schützen und andererseits ein effektives Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten. Und auch dies: Die Schwachpunkte unzureichenden Arbeitsschutzes oder mangelnder Produktsicherheit treten in einer solchen Krise wie unter einem Brennglas deutlich hervor. Erinnert sei u. a. an den Mangel an zertifizierten Masken am Anfang der Pandemie oder an die zum Teil schlechten Arbeits- und Unterkunftsbedingungen, z. B. in der Fleischindustrie oder in der Saisonarbeit, die eine Ausbreitung von Infektionen begünstigten.

Die Institutionen des Arbeitsschutzes wie der Produktsicherheit haben insgesamt schnell und wirkungsvoll auf diese Herausforderung reagiert. Sie haben unter Beachtung der bewährten Grundsätze des Arbeitsschutzes, wie dem TOP-Prinzip,  Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz definiert, diese in Regeln umgesetzt, deren Umsetzung in den Betrieben kontrolliert, aber auch Arbeitgeber und Beschäftigte informiert und beraten. Dieses abgestimmte Handeln hat dazu geführt, dass Betriebe in Deutschland nicht zu Treibern der Pandemie wurden und der Arbeitsschutz seinen Stellenwert erhöhen konnte.

Nun, da die Pandemie überwunden scheint, darf das Ringen um eine sichere und gesunde Arbeit keineswegs nachlassen. Ausgehend von den Erfahrungen in den letzten drei Jahren bedarf es zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen nicht nur klarer Vorschriften und Regeln, die in den Betrieben verstanden und umgesetzt werden, sondern auch ausreichend Personal für die Überwachung und Beratung bei den staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Dies ist von der Politik im Grunde erkannt worden – mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurden wichtige Maßgaben für eine verbesserte Qualität und Quantität der Überwachungstätigkeit gesetzlich fixiert. Zur Umsetzung bedarf es aber zwingend einer Erhöhung und Verjüngung des Aufsichtspersonals in den Ländern. Der VDGAB wird diese Entwicklung verfolgen, soweit es geht befördern und ggf. auch Forderungen stellen.        

Ernst-Friedrich Pernack
Vorsitzender des VDGAB   

RP // 20.04.2023 // 9.00 // Webinar

Angriffe auf die Informationssicherheit – Erfahrungen und Prävention

Inhalte:

  • Cybersicherheit und Arbeitsschutz
  • Neuer Teil 1 der TRBS 1115 – Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen – Konsequenzen für Betriebe und Aufsicht
  • Unternehmen strategisch auf IT-Sicherheitsvorfälle vorbereiten
  • Computergestützte Handerkennung an gefährlichen Maschinen
  • Industrie 4.0 Sicherheit – Erfahrungen aus der Praxis

Termin: Donnerstag, 20.04.2023, von 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Ort: Online-Fortbildungsveranstaltung über Webex

Die Anmeldung muss bis zum 17.04.2023 an Henning.Krueger@bgn.de erfolgen.
Im Nachgang zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss am 17.04.23 einen Link zur Online-Teilnahme via WebEx.

Wahl stellvertretender Sektionsvorsitz Bayern – VDGAB

Stellenangebote Bayerische Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsämter München, Nürnberg und Würzburg suchen zum 01.10.2023

Diplom-Ingenieur (FH),
Bachelor of Science oder
Bachelor of Engineering (m/w/d)

Bei der Bayerischen Gewerbeaufsicht schützen Sie Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte vor Gefahren und setzen sich gleichermaßen für faire Wettbewerbsbedingungen bei Industrie und Handel in Bayern ein.

Wir bieten Ihnen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung sowie nach erfolgreicher Qualifizierung die Übernahme ins Beamtenverhältnis.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 10.04.2023 unter:

Karriere bei der Bayerischen Gewerbeaufsicht

Dort finden Sie weitere Informationen zur Tätigkeit und zur Bewerbung.